Formelles zu Mieten, Nebenkosten, Stellplätzen sowie benötigten Unterlagen/Angaben zur Vermietung


Komfortmiete

Die Kaltmiete einer Wohnung. Zusätzlich fallen die Heizungs-, Betriebs-, Nebenkosten (lt. § 2 Nr. 1-16 BetrKV) sowie die Stromabrechnung des jeweiligen Versorgers an. In der Komfortmiete ist bereits ein Kellerraum, sowie eine gemeinsame Internet Grundanbindung über bis zu 1000MBit der Häuser enthalten.

Die Basis-Fernsehversorgung erfolgt über die Satelliten-Emfangsanlage jedes Hauses.

Nebenkosten/Betriebskosten

Zu den sonstigen Betriebskosten im Sinne des § 1 BetrKV, die von § 2 Nr. 1-16 BetrKV nicht erfasst sind, gehören:

 

  • Dachrinnen/Dachabdeckungsreinigung und -beheizung
  • Wartung von Blitzschutzanlagen/Steigeleitungen
  • Wartung der Be- und Entlüftungsanlagen
  • Inspektion Trockenleitungen
  • Reinigung von Sickerschächten, Leerung und Wartung der Sickergruben/Abwasserkanälen 
  • Spielsandaustausch (wenn vorhanden)
  • regelmässige prophylaktische und akute Schutzarbeiten gegen Schädlinge
  • Wartung der Entrauchungsanlagen / Rauchabzugsanlagen
  • Wartung der Feuerlöscher/-anlagen 
  • Kosten der Brandmeldeanlage und der Rauchwarnmelder 
(z.B. Wartung, Stromkosten, Miete)
  • Kosten der Aufzugsanlage (z.B. Stromverbrauch, Wartungsvertrag, TÜV-Prüfungen)
  • Kosten der Notrufanlage im Aufzug (z.B. Miete)
  • Wartung der Elektroinstallationen
  • Wach- und Gebäudeschutz (wenn vorhanden)
  • Reinigung der Feuerstätten
  • Kosten der Trinkwasserverordnung (jährliche Prüfung der Anlage)
  • Kosten von akuten und prophylaktischen Schädlingsbekämpfungen
  • Kosten der Prüfung elektrischer Anlagen 
(DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100), sog. E-Check

 

Stellplätze (KFZ)

Benötigen Sie einen oder zwei KFZ-Stellplätze, so können diese hinzugemietet werden. Sind dann fest gekennzeichnet.

Renovierungskosten/Schönheitsrenovierung vor Einzug 

Beim Bezug der Wohnung übernimmt der Mieter den fachmännischen Anstrich der Wohnung auf eigene Kosten.
Alternativ kann der Anstrich vor Bezug mit Zahlung einer Renovierungs/Anstrichpauschale (aus separater Renovierungskostenvereinbarung, abhängig von der Wohnungsgröße) durch den Vermieter bzw. in dessen Auftrag durchgeführt werden. Beim Auszug des Mieters sind keine Renovierungs/Anstricharbeiten notwendig. 

Allgemeine Hinweise zur Betrags-und Kostenermittlung

Bei allen Mieten und Neben/Betriebskosten sind bereits die Besonderheiten jeder Wohnung im Bezug auf Lage, Ausstattung und weitere Besonderheiten (Garten/Balkon/Terrasse/Kellerräume etc.) entsprechend anteilig berücksichtigt.

Die Verbrauchswerte kann der Mieter an den im Wohnungsverteiler eingebauten Kalt/Warmwasserzählern und Wärmemengenzähler jederzeit ablesen.. Hierdurch ist es jedem Mieter möglich, sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu verschaffen.

Benötigte Unterlagen für Vermietung

Nach der ersten Kontaktaufnahme benötigen wir für Ihre Mietanfrage nachstehende Unterlagen (als Scan/Foto) zur weiteren Bearbeitung:

 

  • Personalausweis
  • Einkommensnachweise
  • Schufa-Auskunft
  • Vormieterbestätigung

 

Für die weitere Bearbeitung wird eine komplett ausgefüllte, aktuelle Mieter-Selbstauskunft benötigt.

Das Online-Formular hierzu finden Sie unter : https://www.wohnen-am-campus.online/selbstauskunft

Zusätzliche Hinweise zum Mietvertrag

Als Mietsicherheit ist vor/zum Einzug eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatsmieten (ohne Nebenkosten) zahlbar. Dem Mietvertrag ist eine Staffelmiete zugrunde gelegt, in der für die Folgejahre geringe jährliche Mieterhöhungen vereinbart werden. Diese ist jedoch niedriger als die sonst üblichen (Lebenshaltungskosten)Indexmieten. Weitere Mietererhöhungen sind dadurch ausgeschlossen. 


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